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Existenzgründungs-Beratung und Unternehmenscheck - Von der Idee bis zu Umsetzung
IMMCONSULT ist eine anerkannte Fachkundige Stelle für die Beratung im Programm
"Förderung unternehmerischen Know-hows" der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie für die Beantragung eines Gründungszuschusses
für Einzelunternehmer und Gewerbe (Tragfähigkeitsbescheinigung).
Mithilfe der Expertise von IMMCONSULT arbeiten Sie die Voraussetzungen und Möglichkeiten Ihrer Gründungsidee oder bereits bestehenden Selbstständigkeit heraus bzw. entwickeln diese weiter.
Dabei unterstützenden wir Sie u.a. bei der
▪ Formulierung der Geschäftsidee oder des Strategiewechsels
▪ Analyse der Macro- und Micro-Umwelt
▪ Analsyse des Marktes (Marktpotential, Marktvolumen und Marktgröße)
▪ Analyse der direkten und indirekten Wettbewerber
▪ Analyse der relevanten Marktsegemente (Kunden+Zielgruppe)
▪ Umsetzung der Stärken-Schwächen-Chancen-Risiko-Analyse
▪ Entwicklung der Unternehmens- und Marketing-Strategien
▪ Umsetzung digitaler Strategien
▪ Neukundengewinnung und/oder Kundenbindung
▪ Kooperationen
▪ Kollaboration
▪ Erstellung des Business- und Finanzierungsplans
▪ Finanzierung u.a. Zuschüsse, Förderungen, Bürgschaften, alternative Finanzierungsmöglchkeiten (u.a. Mezzanine), Darlehen
▪ Fachkundige Stellungnahme und Ausfertigung der Tragfähigkeitsbescheinigung
Sie wollen gründen und suchen kompetente Unterstützung. Sprechen Sie uns an - gerne entwerfen wir mit Ihnen den für Sie passenden Ansatz.
Ihr Ansprechpartnerin: Eva-Maria Karkowski
Executive Consultant+BAFA-Beraterin
Anerkannte Fachkundige Stelle für die Beratung im Programm
"Förderung unternehmerischen Know-hows" der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie für die Beantragung eines Gründungszuschusses für Einzelunternehmer und Gewerbe (Tragfähigkeitsbescheinigung).
phone 0049 221 630 87 46
oder
Anmeldung unter mail to: info@immconsult.de
Was ist ein BAFA-Berater?
Ein BAFA-Berater ist ein von der BAFA akkreditierter Unternehmensberater, der nach der Zulassung durch die BAFA im Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ tätig sein darf.
Zugelassen werden Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren mehrheitlichen Umsatz (>50%) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Die Beraterinnen und Berater müssen über die erforderlichen Fähigkeiten zur Beratung verfügen, einen Lebenslauf einreichen sowie einen Qualitätsnachweis erbringen.
Was ist BAFA-Beratung?
Unternehmensberatung. Das BAFA bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung. Förderziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von KMU zu steigern und Arbeitsplätze zu sichern.
Wer ist die BAFA?
Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA ,mit Sitz in Eschborn. Als Bundesoberbehörde ist sie dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) angegliedert.
Die BAFA ist zuständig
▪ für die Wirtschaftsförderung für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken
▪ für die Durchführung der von der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen
▪ im Bereich Energie für die Förderung energieeffizienter Techniken und Maßnahmen
▪ als Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Gibt es eine BAFA-Berater Datenbank?
Es gibt aktuell keine unabhängige BAFA-Berater-Datenbank. Bis zum 31.12.2019 waren in der Beraterdatenbank der KfW auch Berater der BAFA gelistet. Diese Beraterdatenbank wurde leider eingestellt.
Was wird von der BAFA gefördert?
Die BAFA fördert Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Das Förderprogamm für Unternehmen umfasst konzeptionelle Beratung z.B. in den Bereichen
▪ Umsatzrückgang
▪ Liquiditätsprobleme
▪ Veränderung des Produktportfolios
▪ Investitionsplanung
▪ Optimierung von Prozessabläufen bzw. der Organisation
▪ Aufbau eines Qualitätsmanagements
▪ Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, z.B. IT-Systeme
▪ Nachhaltigkeit und Umweltschutzaltersgerechte
▪ Gestaltung der Arbeit
▪ Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
▪ Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter mit Behinderungbessere betriebliche
▪ Integration von Mitarbeiter mit Migrationshintergrund
▪ Fachkräftegewinnung- und -sicherung
Nicht gefördert werden Beratungen, die
▪ ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden
▪ Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden
▪ überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben
▪ überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
▪ den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben
▪ ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben
Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung benötigt der Existenz-Gründer für die Beantragung des Gründerzuschusses bei der Arbeitsagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung.
Der BAFA-Berater als Gründungsprofi unterstützt professionell bei der Erstellung des Businessplans und maximiert damit Ihre Erfolgsaussichten.
Die benutzerfreundliche Finanzplanvorlagen beinhalten alle von der Arbeitsagentur geforderten Berechnungen und erleichtern damit die Beantragung des Gründungszuschusses.
Ist der Businessplan bereits erstellt, prüft der BAFA-Berater den Businessplan sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung erfüllt sind.
Mit der fachkundigen Stellungnahme, der sogenannten Tragfähigkeitsbescheinigung, wird der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gründungs-Vorhabens und die Eignung für den Gründungszuschuss bestätigt.